Die Platzordnung
Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang
miteinander leichter machen. Sie werden sicher verstehen, dass gerade im
Hundesport bestimmte Regeln unerlässlich sind. Aus diesem Grunde nehmen Sie
bitte auch hier unsere Platzordnung zur Kenntnis.
Diese hängt selbstverständlich auch auf dem Platz aus.
- Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung
sind oberster Grundsatz im Hundesport.
- Die Aufsicht auf dem Hundplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Finanzrichtlinie, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des HSV.
- Die Mitglieds- bzw. Gästeausweise sind deutlich sichtbar zu tragen. Ohne gültigen Ausweis ist keine Teilnahme am Übungsbetrieb möglich.
- Hundehaftpflicht und Impfpass sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen.
- Kein Zutritt für kranke Hunde, Hunde mit Ungezieferbefall und läufige Hündinnen.
- Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht. Die maximal zulässige Länge beträgt 2m. Ausnahmen bestimmen die Ausbilder.
- Das Ablegen bzw. Anbinden der Hunde darf nur an den vorgesehenen Plätzen erfolgen.
- Eventuelle Meinungsverschiedenheiten sind nicht auf den Übungsplätzen zu klären.
- Die Benutzung des Hundeplatzes, der Aufenthaltsräume und der Sportgeräte ist nur zu den festgelegten Übungszeiten gestattet.
- Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der Vorstand. Für die Teilnahme ist eine Gebühr zu entrichten. Spezielle Einrichtungen und Geräte des HSV können ebenfalls nur gegen Gebühr genutzt werden.
- Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen Übung.
- Außerhalb der Übungszeiten darf der Hundeplatz nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes gegen Gebühr genutzt werden. Die Schutzhundausbildung ist außerhalb der festgelegten Übungszeiten verboten.
- An der Schutzhundausbildung dürfen nur Mitglieder des SGSV teilnehmen, die mit ihren Hunden die Begleithundprüfung absolviert haben.
- Figurieren dürfen nur Personen die einen Helferschein des SGSV oder dhv besitzen. Sie müssen volljährig und gesund sein. Es ist eine geeignete Schutzkleidung zu tragen.
- Platzanlage, Geräte und Aufenthalts- Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Erhaltung, Instandsetzung und Neubau von Geräten und Platzanlagen mitzuhelfen.
- Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen. Das Säubern der Hunde hat außerhalb des Übungsgeländes zu erfolgen.
- Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.