Die Platzordnung
Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang miteinander leichter machen. Sie werden sicher verstehen, dass gerade im Hundesport bestimmte Regeln, Disziplin und Rücksichtsname unerlässlich sind.
- Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetzes bindend. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung sowie die Finanzrichtlinie des HSV Ahrensfelde e.V. . Die Aufsicht über das Vereinsgelände obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihnen ist Folge zu leisten!
- Bei allen Hunden muss eine gültige Schutzimpfung bestehen. Auf Verlangen ist der Impfpass des Hundes dem Vorstand bzw. den Ausbildern vorzulegen. Der Zutritt mit kranken Hunden, insbesondere an Virusinfektionen u.ä. erkrankt, sowie mit Hunden mit Ungezieferbefall ist strengstens untersagt. Läufige Hündinnen sind grundsätzlich dem Vereinsgelände fernzuhalten.
Zusätzlich ist eine gültige Tierhaltehaftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund Vorschrift. Der Nachweis über die Versicherung ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen. Jeder Hundeführer haftet für von ihm selbst oder durch deinen Hund auf dem Vereinsgelände angerichtete Sach- und Personenschäden. - Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahme bestimmen die Ausbilder. Das Ablegen und/ oder Anbinden der Hunde darf nur an den vorgesehenen Plätzen erfolgen. Die Nutzung der vereinseigenen Gästeboxen ist nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausbilder erlaubt.
- Das Betreten des Vereinsgelände bei Eis und Schnee erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Übungsplätze, des Vereinsheim und der Sportgeräte ist grundsätzlich nur zu den festgelegten Übungszeiten gestattet . Ausnahmen bestimmt der Vorstand in Absprache mit dem Platzwart. Hunde dürfen auf den Übungsplätzen nie ohne Aufsicht sein. Die Verantwortung über den einzelnen Hund trägt ausschließlich der jeweilige Hundeführer.
- An der Schutzausbildung dürfen nur Mitglieder einen VDH - Vereins teilnehmen. Eine Gleichzeitige Ausbildung des Hundes im Gehorsam ist dafür bindend. Figurieren dürfen nur Personen mit gültigem Helferschein. Sie müssen volljährig und gesund sein. Geeignete Schutzkleidung ist zu tragen.
- Die Platzanlage, sämtliche Geräte sowie die Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht ´, bei der Erhaltung, der Instandsetzung und dem Neubau von Geräten und der Platzanlage mitzuhelfen.
- Geräte für den Hundesport sind nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Ausbilder zu benutzen. Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Übungsleiter oder dem Platzwart zu melden.
- Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Geräte für den Hundesport sind nicht als Kinderspielgeräte zweckzuentfremden. Das Spielen auf dem Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
- Das Rauchen auf dem Übungsplatz ist untersagt. Zigarettenkippen gehören in die dafür vorgesehenen Aschenbecher und nicht auf das Vereinsgelände. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Vereinsgelände ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigung aller Art sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen.
- Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnung des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Wir danken für ihr Verständnis
Der Vorstand